Rz. 57

Jeder ärztliche bzw. zahnärztliche, die Integrität des Menschen berührende Maßnahme stellt tatbestandlich eine Körperverletzung dar. Die durchgeführte Heilbehandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfüllt damit grundsätzlich den Tatbestand der Körperverletzung. Der Arzt bedarf zu Behandlung deshalb der Einwilligung des Patienten. Ohne Einwilligung ist die Haftung des Arztes dem Grunde nach begründet. Der Arzt ist aus dem mit dem Patienten geschlossenen Behandlungsvertrag zur Aufklärung verpflichtet, damit die dann erteilte Einwilligung gem. § 630d BGB wirksam sein kann.

Gem. § 630e Abs. 1 S. 1 BGB ist der Patient über Art, Umfang, Durchführung, Risiken, Folgen, Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten der Maßnahmen aufzuklären. Die Aufklärung des Patienten hat auch über mögliche Behandlungsalternativen zu erfolgen. Der Patient hat zu beweisen, dass eine andere Behandlungsmethode mit anderen, für ihn geringeren Risiken verbunden gewesen wäre. Die Frage der erfolgten Aufklärung über diese Behandlungsalternativen trägt hierbei der behandelnde Arzt, § 630h Abs. 2 S. 1 BGB.

Gem. § 630c Abs. 1 BGB sollen Behandelnder und Patient zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken. § 630c Abs. 2 normiert die sog. Informationspflichten, überschneidet sich daher mit den Vertragsregelungsinhalt des § 630e BGB.

Der Arzt ist auch verpflichtet, den Behandlungsverlauf in den Krankenunterlagen sorgfältig und gewissenhaft zu dokumentieren, § 630f BGB. Diese Dokumentation muss alle notwendigen Informationen enthalten, um eine Folgebehandlung, sei es durch den gleichen Arzt, sei es durch einen Nachfolger zu ermöglichen.

Der Arzt hat über alles, was er in Ausübung seines Berufes über den Patienten erfährt, Stillschweigen zu bewahren. Die ärztliche Schweigepflicht gilt grundsätzlich gegenüber jedermann, auch gegenüber Familienangehörigen und Ehegatten des Patienten. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht kann als Straftat (§ 203 StGB) mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

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