Rz. 115

Muster 7.5: Klage wegen Produkthaftung

 

Muster 7.5: Klage wegen Produkthaftung

An das

Landgericht

– Kammer für Handelssachen –

Klage

in Sachen

der

Firma _________________________ GmbH,

gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn _________________________, _________________________

– Klägerin –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________

gegen

Firma _________________________ AG,

gesetzlich vertreten durch ihre Vorstände Herrn _________________________ und _________________________, _________________________

– Beklagte –

wegen Produkthaftung

Streitwert: _________________________ EUR

Namens und im Auftrag der Klägerin erheben wir Klage zum zuständigen Landgericht _________________________, Kammer für Handelssachen, und bitten um Anberaumung eines nahen Termins zur mündlichen Verhandlung, in welchem wir beantragen werden, für Recht zu erkennen:

 
  Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin _________________________ EUR nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem _________________________ zu zahlen.

Sofern das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnet, wird für den Fall der Fristversäumnis oder des Anerkenntnisses bereits jetzt beantragt,

 
  die Beklagte durch Versäumnisurteil oder Anerkenntnisurteil zu verurteilen.

Begründung:

I.

Die Beklagte ist Herstellerin von Alarmanlagen, die auch in dem Musterhaus der Klägerin, einer Fertighausproduzentin, zum Einsatz kamen. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie Schadensersatz für eine fehlerhafte Alarmanlage, die zur Zerstörung ihres Musterhauses geführt hat. Im Einzelnen:

1. Die Klägerin betreibt seit dem Jahr _________________________ auf ihrem Betriebsgelände eine Musterhaussiedlung. Die Musterhaussiedlung ist seitdem jedes Jahr erweitert worden, so auch im Jahr _________________________ um ihr neu entwickeltes Holzfertighaus, Typ _________________________. Alle auf dem Betriebsgelände stehenden Musterhäuser sind mit Alarmanlagen der Beklagten ausgestattet. Bei dem im Jahr _________________________ aufgestellten Holzfertighaus Typ _________________________ kam erstmals die von der Beklagten neu entwickelte Alarmanlage (Typ _________________________) zum Einsatz. Die Alarmanlage (Typ _________________________) wird von der Beklagten als Komplettsatz angeboten, für freistehende Einfamilienhäuser empfohlen und über die Firma _________________________ per Katalog vertrieben.

Die Klägerin hat für ihren neuen Haustyp die von der Beklagten empfohlene Alarmanlage (Typ _________________________) beim Lieferanten zu einem Preis von _________________________ EUR bestellt, geliefert erhalten und nach Rechnungserhalt bezahlt. Dies wird unstreitig bleiben.

 
  Beweis: 1. Bestellschein vom _________________________ in Kopie als Anlage K 1
    2. Lieferschein vom _________________________ in Kopie als Anlage K 2
    3. Rechnung vom _________________________ in Kopie als Anlage K 3

2. Bei der von der Beklagten hergestellten Alarmanlage (Typ _________________________) handelt es sich um einen Komplettsatz mit allen für die Tür- und Fenstersicherung erforderlichen Sensoren inklusive Verkabelung und Schaltbox. Die Schaltbox ist ein Aufputzgerät, das über Netzstrom versorgt wird.

 
  Beweis: Katalogbeschreibung der Beklagten in Kopie als Anlage K 4

3. Die Klägerin hat die Alarmanlage gemäß der Montageanleitung der Beklagten montiert und in Betrieb genommen. Sie funktionierte ordnungsgemäß.

 
  Beweis: Zeugnis des Richtmeisters _________________________, zu laden über die Klägerin

Die Alarmanlage wurde täglich mit Schließung der Musterhaussiedlung in Betrieb genommen (scharf geschaltet) und morgens zum Betriebsbeginn wieder abgeschaltet. So auch am Freitag den _________________________ zur Absicherung des Hauses über das Wochenende.

 
  Beweis: Zeugnis des Hausmeisters _________________________, zu laden über die Klägerin

Am Samstag den _________________________, kam es zu einem Brand in dem Holzfertighaus, der zu dessen vollständiger Zerstörung führte. Das Feuer brach am _________________________, _________________________ Uhr aus und wurde von dem neben der Musterhaussiedlung wohnenden Anwohner bemerkt, der die Feuerwehr verständigte. _________________________ Minuten später war die Feuerwehr mit ihren Löschzügen vor Ort und nahm ihre Tätigkeit auf. Sie konnte verhindern, dass das Feuer auf die umliegenden Holzfertighäuser übergriff. Eine Rettung des in Brand geratenen Hauses war jedoch nicht möglich.

 
  Beweis: Zeugnis des Feuerwehrhauptmanns _________________________, zu laden über die Feuerwehr _________________________ (Stadt), _________________________ (Straße)

4. Bei den anschließend durchgeführten Untersuchungen durch den vom Landeskriminalamt eingeschalteten Sachverständigen wurde festgestellt, dass die Ursache des Brandes auf das Netzteil der Schaltbox der Alarmanlage der Beklagten zurückzuführen ist. Aufgrund einer fehlerhaften Wicklung nebst Isolierung des Wickeldrahtes der Transformatorspule hat sich der Transformator überh...

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