Rz. 122

Der Geschäftsführer der Klägerin ist gelernter Stuckateurmeister und hat sich vor drei Jahren selbstständig gemacht. Mit seinen mittlerweile vier gewerblichen Mitarbeitern führt er Gips- und Putzaufträge überwiegend für Bauträger aus. Im Jahr 2017 hat er von einem Privatmann den Auftrag erhalten, ein Bestandsgebäude aus dem 18. Jahrhundert neu zu verputzen, nachdem durch den Abriss eines Nachbargebäudes die Brandwand bloßlag. Zur Durchführung des Auftrags wandte sich der Kläger an den Systemberater der Beklagten, um die richtige Putzwahl zu treffen.

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