Rz. 114

Die Klägerin unterhält einen auf die Herstellung von Holzfertighäusern und deren Vertrieb eingerichteten Gewerbebetrieb. Zudem hat sie auf ihrem Betriebsgrundstück ein Musterhausgelände errichtet, auf dem die von ihr hergestellten Haustypen aufgebaut sind, um ihre Produkte ihren Kunden angemessen präsentieren und darstellen zu können.

Die Musterhäuser sind mit Alarmanlagen ausgestattet. Die Beklagte ist die Herstellerin dieser Alarmanlagen. Aufgrund eines Defektes der Alarmanlage in einem neuen Musterhaus kam es zu einem Brand, der zur vollständigen Zerstörung des Musterhauses führte. Mit der vorliegenden Klage nimmt die Klägerin die Beklagte auf Ersatz des ihr hierdurch entstandenen Schadens in Anspruch. Da die Beklagte außergerichtlich eine Regulierung verweigert hat, ist Klage geboten.

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