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Bei dem nachfolgenden Mustertext handelt es sich um einen Fall des Verbrauchsgüterkaufs. Verkauft wurde ein Fertigparkett, welches in Eigenleistung verlegt wurde. Nach drei Monaten traten Mängel auf, die dem Verkäufer angezeigt wurden. Eine Mängelverantwortlichkeit wurde mit dem Argument abgelehnt, dass die Schäden auf eine fehlerhafte Pflege zurückzuführen seien. Die Käuferin erklärte daraufhin den Rücktritt vom Vertrag.

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