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Die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur Überprüfung von Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr sowie Rotlichtüberwachungsanlagen können schnell mit 1.000 EUR bis 2.000 EUR zu Buche schlagen. Zudem lassen immer mehr Versicherte das Messverfahren auch durch die Hinzuziehung von Sachverständigen überprüfen. Dies belastet die Kassen der RSV beträchtlich. Teilweise sind RSV dazu übergegangen, die Auswahl des Sachverständigen in den jeweiligen ARB über das bisher gekannte Maß einzuschränken und machen die Kostenübernahme von der Beauftragung eines bestimmten Sachverständigen abhängig. Bislang machten die ARB die Kostenübernahme in der Regel von der Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger oder Sachverständigenorganisation abhängig. Daher ist es ratsam, sich die Kostenübernahme für die Beauftragung eines Sachverständigen vor der Auftragserteilung durch den RSV bestätigen zu lassen.

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