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Muster 7.7: Mitwirkung bei der Verfahrenseinstellung

 

Muster 7.7: Mitwirkung bei der Verfahrenseinstellung

_________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG

_________________________ (Anschrift)

Schaden-Nr.: _________________________

_________________________ (Anrede),

unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom _________________________ darf ich Ihnen mitteilen, dass ich auf den vollen Ausgleich meiner Gebührenrechnung vom _________________________ bestehen muss.

Die streitgegenständliche Gebühr nach Ziffer 5115 VV RVG ist berechtigterweise in Ansatz gebracht worden, weil davon auszugehen ist, dass die endgültige Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens unter meine Mitwirkung erfolgt ist. Grundlage für die Einstellung stellt mein Schreiben an die Bußgeldbehörde vom _________________________ dar.

Mit dem Bestellungsschreiben habe ich die Vertretung des Versicherungsnehmers angezeigt und wie folgt ausgeführt: "Vorerst macht der Mandant von seinem Schweigerecht Gebrauch. Eine Einlassung zur Sache bleibt nach Akteneinsicht vorbehalten." Diese Ausführungen waren geeignet, den erwünschten Erfolg der Verfahrenseinstellung herbeizuführen. Zumindest aber hat die Ausübung des Schweigerechts in Form des "gezielten Schweigens" die endgültige Verfahrenseinstellung gefördert. Der Kausalitätsgegenbeweis wäre von Ihnen zu führen, soweit dies von Ihnen weiter bestritten werden sollte. Für die Behauptung die Tätigkeit des Verteidigers für die Verfahrenserledigung sei nicht förderlich gewesen, trägt als Gebührenschuldner die Beweislast (KG Urt. v. 30.9.2011, 1 Ws 66/09).

Mit der Ausübung des Schweigerechts hatte sich die Bußgeldstelle mit der Frage auseinanderzusetzen, wie der Tatbeweis – hier die Fahrereigenschaft – ohne Mitwirkung des Versicherungsnehmers geführt werden soll. Weitere Beweismittel standen der Bußgeldbehörde nicht zur Verfügung (vgl. BGH Urt. v. 18.9.2008, IX ZR 174/07; Urteil des AG Charlottenburg v. 11.4.2007, 215 C 8/07).

Insoweit darf ich Sie abschließend bitten, den Versicherungsnehmer von der in Rechnung gestellten "zusätzlichen Gebühr" gemäß Ziffer 5115 Abs. 1 Ziffer 1 VV RVG in voller Höhe

bis spätestens zum _________________________ freizustellen.

Freundliche Grüße

(Rechtsanwalt)

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