Rz. 77

Liegt eine Vollmacht des im Ausland lebenden Mandanten vor?
War die Mandantin bereits einmal in Deutschland und liegt ggf. eine Einreisesperre vor?
Welche Botschaft bzw. welches Konsulat ist für die Antragstellung zuständig?
Ist eine Remonstration oder Klage zielführender, um das Begehren des Mandanten durchzusetzen?
Liegen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG vor?

Ist im Fall eines Familiennachzugs die Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich?

Wenn ja: Kann der in Deutschland lebende Familienangehörige den Lebensunterhalt einschließlich des Lebensunterhalts der nachziehenden Person sichern?

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