Rz. 77
▪ | Liegt eine Vollmacht des im Ausland lebenden Mandanten vor? | ||
▪ | War die Mandantin bereits einmal in Deutschland und liegt ggf. eine Einreisesperre vor? | ||
▪ | Welche Botschaft bzw. welches Konsulat ist für die Antragstellung zuständig? | ||
▪ | Ist eine Remonstration oder Klage zielführender, um das Begehren des Mandanten durchzusetzen? | ||
▪ | Liegen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG vor? | ||
▪ | Ist im Fall eines Familiennachzugs die Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich?
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