Rz. 101

In Anwendung der o.g. Regeln unterliegt ein Arbeitnehmer bei einer Beschäftigung im Inland nicht den Vorschriften der deutschen Sozialversicherung, wenn er im Rahmen eines im Ausland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses nach Deutschland entsandt worden ist und die Dauer der Beschäftigung im Voraus zeitlich begrenzt ist (§ 5 SGB IV – Einstrahlung).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge