Rz. 6

Voraussetzung für die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland ist, dass die ausländische Fahrerlaubnis nicht zu einem Zeitpunkt erteilt wurde, in dem der Betreffende seinen Wohnsitz im Inland hatte. Eine in einem Drittstaat ohne Vorliegen dieser Voraussetzung erworbene Fahrerlaubnis ist deshalb in Deutschland ungültig, ohne dass es noch einer zusätzlichen Einzelfallentscheidung der deutschen Fahrerlaubnisbehörde bedürfte (BVerwG DAR 2012, 98).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge