Rz. 8

Erfasst werden Arbeitnehmer i.S.d. inländischen Arbeitnehmerbegriffs, worunter auch sog. Scheinselbstständige und Ein-Mann-Werkunternehmer fallen können.

 

Rz. 9

Für Leiharbeitnehmer muss der Verleiher gem. § 8 Abs. 3 AEntG zumindest die in dem einschlägigen Tarifvertrag oder einer anwendbaren Rechtsverordnung vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gewähren sowie die der gemeinsamen Einrichtung nach diesem Tarifvertrag zustehenden Beiträge leisten.

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