Rz. 91

Die Kosten der Begutachtung, die ca. 900 EUR (Obergutachten ca. 1.700 EUR) betragen, muss der Betroffene selbst dann tragen, wenn das Gutachten für ihn positiv ausgefallen und damit bewiesen ist, dass die Verwaltungsbehörde zu Unrecht Eignungszweifel unterstellt hatte.

Dies gilt allerdings nur, wenn die Anordnung, ein Gutachten beizubringen, auch rechtmäßig war (VGH Mannheim NZV 2017, 147).

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