Rz. 179

Vor dem Eintritt des Erbfalls steht dem Bedachten weder ein Anspruch auf Sicherung durch Arrest noch durch einstweilige Verfügung zu.[375] Auch die Eintragung einer Vormerkung bei einem Herausgabeanspruch bzgl. eines Grundstücks ist erst nach dem Erbfalleintritt möglich.[376] Ist im Erbvertrag allerdings eine schuldrechtliche Unterlassungsverpflichtung vereinbart worden, kann eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt eines Veräußerungsverbots ergehen.[377]

[375] OLG Koblenz MDR 1987, 935.
[376] BGHZ 12, 115.
[377] BGH DNotZ 1962, 499.

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