Rz. 34

Bei Sachmängeln ist der Nacherfüllungsanspruch des Vermächtnisnehmers gem. § 439 BGB auf Nachlieferung beschränkt.[83] Keine Anwendung findet § 2183 BGB auf ein Gattungsvermächtnis, das auf Gegenstände aus dem Nachlass beschränkt ist.[84] Liegt arglistiges Verschweigen des Sachmangels seitens des Beschwerten vor, kann der Bedachte statt der Lieferung Schadensersatz über entsprechende Anwendung der kaufrechtlichen Regelungen verlangen (§ 2183 S. 2, 3 BGB).

[83] Staudinger/Otte, § 2183 Rn 2.
[84] Mot. V, S. 197 f.

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