Rz. 159
Spracherkennungssysteme sind zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet. Dadurch können die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer betroffen werden.
Rz. 160
Checkliste: Spracherkennungssysteme
a) | Sicherheitshinweise
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b) | Beteiligung des Betriebsrates | ||||||||
c) | Beteiligung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten | ||||||||
d) | Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze |
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