Rz. 158

Für Kfz-Haftpflichtschäden bleibt es seit Jahren grob bei folgender Aufteilung auf Personenschäden und Sachschäden:

 

Übersicht 6.2: Sach-/Personenschaden

  Schadenanzahl Zahlung
Sachschaden 90 % 75 %
Personenschaden 10 % 25 %
Kfz-Haftpflichtschäden 100 % 100 %

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge