Rz. 31

Im vorliegenden Fall hat der Abbaukurs keine hilfreiche Wirkung für die Überführung entfaltet, da bereits ein Eintrag von drei Punkten dazu führt, dass eine Sperrwirkung hinsichtlich eines Punkteabbaus bis 2018 besteht. Der Geschwindigkeitsverstoß wird nicht überführt, weil vor Ablauf der Überliegefrist kein weiterer Eintrag vorgenommen wurde und daher der Eintrag gelöscht worden ist. Er wird damit auch nicht überführt, sondern es wird der Punktestand von 11 Punkten zum 30.4.2014 überführt in 5 Punkte. In dieser Konstellation erwachsen keine beträchtlichen Nachteile für den Betroffenen, wenn er von dem Abbaukurs absieht. Denn er kann zwar noch Punkte abbauen, allerdings werden ihm nach altem Recht lediglich 2 Punkte gutgeschrieben, die keinen Wechsel in der Stufe nach sich ziehen. Das Risiko, dass allerdings mit einem Verstoß die nächste Stufe erreicht wird, besteht auch bei 4 Punkten in der Stufe der Ermahnung. Nur bei einem Verstoß, der mit einem Punkt belegt ist, wäre die Stufe noch zu halten, wenn der Punkteabbau zuvor stattgefunden hätte. Ob das allerdings den Kostenaufwand rechtfertigt, erscheint fraglich, zumal dann die 5-Jahresfrist zu laufen beginnt.

Sollte ein solcher Fall vorliegen, ist an einen Regress des beratenden Rechtsanwalts zu denken, falls in der Folge weitere Punkte/Maßnahmen der Behörden hierdurch ermöglicht werden und Kosten nach sich ziehen.

In bedenken ist auch, dass die Entscheidung des OVG Berlin[15] sogar damit argumentiert, dass der Kurs ja offenbar keine Wirkung entfaltet habe, wenn ein weiterer Verstoß festzustellen ist.

 

Rz. 32

 
Verstoß am Frist­beginn/Rechtskraft am Punkte nach VZR Tilgungsfrist Überliegefrist Punktestand bis 30.4.2014 Überführung am 1.5.2014 nach FaER Löschung? Tilgungsfrist inkl. ÜL (1 Jahr)
Alkohol 3.2.2009 17.4.2009 7 17.4.2019 17.4.2020 7 3 nein 17.4.2020
km/h 17.5.2009 25.8.2009 1 25.8.2011 25.8.2013 gelöscht      
Alkohol 0,5 25.8.2013 30.10.2013 4 Ermahnung 30.10.2023 30.10.2024 11 Ermahnung 5 Ermahnung nein 30.10.2024
Abbaukurs 11.11.2013 ./. 2 = 9 Ermahnung 11.11.2023 11.11.2024 ./. 2 = 9 Ermahnung 4 Ermahnung nein bzgl. des Abbaukurses 11.11.2024 kein erneuter Punktabbau bis 2018 möglich
[15] OVG Berlin vom 2.6.2015 – 10 S 90.14, Überführung von Maßnahmen: Siehe auch oben unter Rdn 13.

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