Rz. 296
Sobald alle Gläubiger befriedigt sind bzw. eine Gefährdung der Gläubigerinteressen nicht mehr vorliegt, hat der Erbe das Recht, die Aufhebung der Nachlassverwaltung zu beantragen.
Rz. 297
Muster 6.62: Antrag des Erben auf Aufhebung der Nachlassverwaltung
Muster 6.62: Antrag des Erben auf Aufhebung der Nachlassverwaltung
Muster: Antrag des Erben auf Aufhebung der Nachlassverwaltung
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________
Az. _________________________
Aufhebung der Nachlassverwaltung
Hiermit zeigen wir an, dass wir den Alleinerben Herrn _________________________ vertreten, Vollmacht anbei.
Namens und im Auftrag des Antragstellers stellen wir folgenden Antrag:
Die Verwaltung über den Nachlass der am _________________________ verstorbenen _________________________ wird aufgehoben.
Begründung:
Mit Beschl. v. _________________________ hat das Nachlassgericht die Verwaltung des Nachlasses der Erblasserin angeordnet und Herrn Rechtsanwalt _________________________ zum Nachlassverwalter bestellt.
Der Nachlassverwalter hat zwischenzeitlich sämtliche bekannten Forderungen aufgrund des Nachlassverzeichnisses und des durchgeführten Aufgebotsverfahren erfüllt. Weitere Verbindlichkeiten sind nicht vorhanden. Es besteht somit keine Grundlage mehr für die Nachlassverwaltung.
(Rechtsanwalt)
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