Rz. 278

Muster 6.54: Rechtsmitteleinlegung gegen Vergütungsbeschluss wegen einer Beschwer bis 600 EUR (Erinnerung)

 

Muster 6.54: Rechtsmitteleinlegung gegen Vergütungsbeschluss wegen einer Beschwer bis 600 EUR (Erinnerung)

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________

Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________

Az. _________________________

Gemäß anliegend beigefügter Vollmacht zeigen wir an, dass wir den Alleinerben _________________________ vertreten.

Wir legen gegen den Beschluss des Nachlassgerichts vom _________________________

Erinnerung

ein.

Begründung:

Das Nachlassgericht hat die Vergütung mit 5.000 EUR festgesetzt, somit zu hoch angesetzt, und zwar um 250 EUR. Es wurden vom Nachlasspfleger zu viele Stunden abgerechnet. Die Gespräche am _________________________ und am _________________________ waren Vorbereitung für die Erbauseinandersetzung und keine Tätigkeit im Rahmen der Nachlasspflegschaft, sie umfassten je _________________________ Stunden.

(Rechtsanwalt)

 

Rz. 279

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen, § 11 Abs. 2 RPflG. Es darf für die Erinnerung nur ein Beschwerdewert von mindestens 50 EUR und maximal 600 EUR gegeben sein, darüber hinaus ist eine sofortige Beschwerde erforderlich, § 61 Abs. 3 Nr. 2 FamFG. Der Rechtspfleger kann abhelfen, der Nachlassrichter entscheidet endgültig.

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