Rz. 273

Muster 6.52: Beschwerde gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft

 

Muster 6.52: Beschwerde gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________

Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________

Az. _________________________

Beschwerde gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft

Hiermit zeigen wir an, dass wir _________________________ vertreten.

Namens und im Auftrag des _________________________ legen wir gegen den Beschluss des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ Beschwerde ein und beantragen,

die Nachlasspflegschaft aufzuheben.

Begründung:

Die Beschwerdeführer sind Kinder des Erblassers und damit gesetzliche Erben. In der Anlage fügen wir Geburtsurkunden der Beschwerdeführer bei.

Eine letztwillige Verfügung des Erblassers ist nicht vorhanden, so dass sich das Erbrecht nach der gesetzlichen Erbfolge bestimmt.

Die Ermittlungen des Nachlasspflegers in der Wohnung des Erblassers und auch bei den Banken blieben ergebnislos. Ein Testament konnte nicht aufgefunden werden.

Die Erben sind folglich nicht unbekannt, sodass die Voraussetzungen für eine Nachlasspflegschaft nicht vorliegen.

(Rechtsanwalt)

Aufgrund der teilweise langen Verfahrensdauer bei den Oberlandesgerichten kann es zu der Situation kommen, dass die Nachlasspflegschaft noch während des Beschwerdeverfahrens durch das Nachlassgericht aufgehoben wird. Die Beschwerde ich dann unzulässig geworden, da sich die angefochtene Entscheidung in der Sache erledigt hat.[287] Eine Umstellung des Antrags dahingehend, dass nunmehr beantragt wird, die Rechtswidrigkeit der Anordnung festzustellen, kommt nicht in Betracht.[288] Gerichtsgebühren für das erfolglose Beschwerdeverfahren trägt der Beschwerdeführer, §§ 25 Abs. 1, 22 Abs. 1 GNotKG.[289]

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