Rz. 43

Durch die Siegelung der Räume kann erreicht werden, dass diese verschlossen werden und somit der Nachlassbestand gesichert wird. Der die Siegelung vornehmende Beamte hat eine eventuell aufgefundene letztwillige Verfügung an sich zu nehmen und beim Nachlassgericht abzuliefern.

 

Rz. 44

Muster 6.2: Auftrag zur Siegelung

 

Muster 6.2: Auftrag zur Siegelung

Muster: Auftrag zur Siegelung

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________

Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________

Az. _________________________

Wir vertreten, Herrn/Frau _________________________, den wahrscheinlichen Erben. Eine entsprechende Vollmacht fügen wir bei.

In der Anlage überreichen wir eine uns vorliegende Kopie eines Testaments. Wir gehen davon aus, dass dieses Testament im Original in den Räumlichkeiten aufgefunden wird. Unser Mandant ist noch ca. zwei Wochen berufsbedingt abwesend. Damit nicht die gesetzlichen Erben das Original vernichten, beantragen wir,

in der Wohnung des Erblassers das Schlafzimmer, das Wohnzimmer und das Arbeitszimmer zu versiegeln.

Die Versiegelung ist ausreichend, da sich die mutmaßlichen Erben in allernächster Zeit treffen und gemeinsam die Wohnung nach Testamenten durchsuchen werden. Es handelt sich um _________________________.

Die noch lebenden Verwandten des Erblassers haben ein lebhaftes Interesse, die testamentarische Erbfolge zu vermeiden. Ebenso die Haushälterin des Erblassers, da ihr bekannt ist, dass ein Testament zu ihren Gunsten aufgehoben wurde.

Eine Anordnung der Nachlasspflegschaft ist nicht erforderlich, da zeitnah von den wahrscheinlichen Erben das maßgebliche Testament vorgelegt werden kann. Nachlasssicherungsmaßnahmen umfangreicher Art sind nicht erforderlich.

(Rechtsanwalt)

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