Rz. 2

Muster 6.2: Geschiedenentestament, Herausgabevermächtnis, Pflegerbenennung, familienrechtliche Anordnung

 

Muster 6.2: Geschiedenentestament, Herausgabevermächtnis, Pflegerbenennung, familienrechtliche Anordnung

§ 1 Einleitung

Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, bin deutscher Staatsangehöriger. Meine Ehe mit Frau _________________________ wurde rechtskräftig geschieden. Aus dieser Ehe sind zwei Kinder _________________________, geb. am _________________________, und _________________________, geb. am _________________________, hervorgegangen.

§ 2 Testierfreiheit

Ich erkläre, dass ich nicht durch ein bindend gewordenes Ehegattentestament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieses Testaments gehindert bin. Vorsorglich hebe ich alle bisher von mir errichteten Verfügungen von Todes wegen auf.

§ 3 Erbfolge

Zu meinen alleinigen Vollerben benenne ich meine beiden Kinder _________________________ und _________________________ aus meiner geschiedenen Ehe mit Frau _________________________ zu gleichen Teilen.

Zu Ersatzerben bestimme ich die Abkömmlinge meiner Kinder nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung.

§ 4 Herausgabevermächtnis

Für den Fall, dass auf den Tod eines oder beider meiner Kinder meine geschiedene Ex-Ehegattin oder deren Verwandte Erben oder Vermächtnisnehmer werden, haben die Erben meiner Kinder aus deren Nachlass alles, was aus meinem Nachlass dort noch vorhanden ist, im Wege des Vermächtnisses herauszugeben. Vermächtnisnehmer sind die Kinder meiner Abkömmlinge, ersatzweise das jeweils andere Kind und wiederum ersatzweise dessen Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolgeordnung.

Das Gleiche gilt, wenn noch vorhandener Nachlass Grundlage einer Pflichtteilsberechnung meiner geschiedenen Ex-Ehegattin ist.

Diese Verpflichtung gilt auch für eventuelle Surrogate unter entsprechender Anwendung des § 2111 BGB.

Die Herausgabepflicht beschränkt sich auf den beim Anfall des Vermächtnisses vorhandenen Bestand aus meinem Nachlass.

Ich halte ausdrücklich fest, dass meine Abkömmlinge keinerlei Beschränkungen unterliegen.

§ 5 Familienrechtliche Anordnung

Sollten Abkömmlinge von mir aus der Ehe mit meiner geschiedenen Ehefrau bei meinem Tod noch minderjährig sein, entziehe ich meiner geschiedenen Ehefrau nach § 1638 BGB das Recht, den Erwerb der Abkömmlinge von Todes wegen zu verwalten.

Als Pfleger zur Ausübung des Verwaltungsrechts benenne ich Herrn/Frau _________________________.

Herr/Frau ist ausdrücklich von den gesetzlichen Beschränkungen der §§ 1843, 1845, 1846, 1848, 1849 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 und S. 2 sowie § 1865 BGB befreit.

Ort, Datum, Unterschrift

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge