Rz. 90

Die künftigen finanziellen Erträge können aufgrund der Ungewissheit der Zukunft nicht mit Sicherheit prognostiziert werden. Da der oben dargestellte Basiszinssatz eine risikofreie Mindestverzinsung darstellt, ein unternehmerisches Engagement jedoch stets mit Chancen und Risiken verbunden ist, lassen sich die Marktteilnehmer die Übernahme dieser unternehmerischen Unsicherheit durch Risikoprämien abgelten. Aus der Perspektive eines risikoaversen Anlegers hat ein unsicherer Zahlungsstrom einen geringeren Wert als ein sicherer Zahlungsstrom mit identischem Erwartungswert.

 

Rz. 91

Die Berücksichtigung der Risiken erfolgt in der Praxis üblicherweise durch einen Zuschlag zum Kapitalisierungszinssatz (Risikozuschlag).[167] Der Risikozuschlag stellt dabei die Risikoäquivalenz zwischen den zukünftigen finanziellen Erträgen aus dem Unternehmen und dem Kapitalisierungszinssatz her. Der Risikozuschlag ist markt- und branchenbezogen unter Einbeziehung der individuellen Risikosituation des zu bewertenden Unternehmens zu bemessen. Zur Ermittlung des Risikozuschlags wird üblicherweise auf kapitalmarkttheoretische Modelle, wie bspw. das Capital Asset Pricing Model (CAPM)[168] zurückgegriffen. Das CAPM geht davon aus, dass ein Investor nicht für das gesamte Risiko seiner Anlage entschädigt werden muss, sondern nur für das (systematische) Risiko, das sich nicht durch eine optimale Mischung der Einzelwerte seines Portfolios (Diversifikation) eliminieren lässt.[169] Das systematische Risiko zeichnet sich dadurch aus, dass es sämtliche Wertpapiere gleichermaßen betrifft. Risikoursachen können in einer Inflation, politischen Ereignissen oder bspw. auch in Naturkatastrophen liegen.

 

Rz. 92

Nach dem CAPM ermittelt sich der Risikozuschlag aus einer allgemeinen Marktrisikoprämie (MRP) und dem unternehmensindividuellen Beta-Faktor (ß) als spezifisches Risikomaß.[170] Es gilt der folgende Zusammenhang:

Risikozuschlag = MRP × ß

[167] Vgl. Franken/Schulte, Rechtshandbuch Unternehmensbewertung, § 6 Rn 8.
[168] Für eine Darstellung der Grundlagen des CAPM bspw. Bewertung und Transaktionsberatung, 2018, Abschnitt A, Rn 349ff.
[169] Vgl. Bewertung und Transaktionsberatung, 2018, Abschnitt A, Rn 349.
[170] Vgl. Bewertung und Transaktionsberatung, 2018, Abschnitt A, Rn 353.

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