Rz. 23

Im slowenischen Recht[65] werden rechtlich selbstständige Gesellschaften, die in einem gegenseitigen Verhältnis zueinander stehen, also einen Konzern bilden, im ZGD-1 behandelt. Es kennt mehrere Arten von Konzernen, darunter auch faktische Konzerne und den Vertragskonzern. Dem deutschen Recht sehr ähnlich, muss im faktischen Konzern ein monetärer Ausgleich an die Tochtergesellschaft geleistet werden, sofern die Tochter von der Mutter zu einem für sie nachteiligen Geschäft gezwungen wird.[66] Darüber hinaus ist für den Konzern ein konsolidierter Jahresbericht zu erstellen.[67]

[65] Vgl. hierzu Fabiani/Jeraj/Kobe, in: Wegen/Spahlinger/Barth, GesR des Auslands (Stand: 3/2013), Teil Slowenien, Rn 375 ff.
[66] Vgl. Fabiani/Jeraj/Kobe, in: Wegen/Spahlinger/Barth, GesR des Auslands, Teil Slowenien (Stand: 3/2013), Rn 376.
[67] Vgl. Fabiani/Jeraj/Kobe, in: Wegen/Spahlinger/Barth, GesR des Auslands, Teil Slowenien (Stand: 3/2013), Rn 380.

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