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Basierend auf dem Jahresabschlussgesetz liegt – unabhängig davon, ob es sich bei den Beteiligten um Personen- oder Kapitalgesellschaften handelt – eine Konzernmutter (und damit auch ein schwedischer Konzern[55]) vor, wenn die im Jahresabschlussgesetz geregelten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.[56] Die Verpflichtung, einen Konzernabschluss zu erstellen, entfällt nur, wenn die als Konzernmutter identifizierte Gesellschaft selbst ebenfalls Tochtergesellschaft ist.[57] Der Konzernabschluss wird jeweils nach den Regeln, die für den Abschluss der Muttergesellschaft gelten, erstellt und im Handelsregister hinterlegt.[58]
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