Rz. 125

Der vertragsmäßig geschützte Erbe und Vermächtnisnehmer ist nur dann beeinträchtigt, wenn die Zuwendung an den Beschenkten die Höhe seines Pflichtteilsanspruchs und ggf. eines Zugewinnausgleichsanspruchs übersteigt.[269] Eine Herausgabeklage kann in diesen Fällen daher nur Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils oder des Zugewinnausgleichs erhoben werden.

[269] BGHZ 88, 269; BGH NJW-RR 1996, 113.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge