Rz. 105

Zur Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses bedarf es grundsätzlich einer Einigung nach § 925 BGB (Auflassung) und einer Eintragung im Grundbuch aufgrund Antrag des Vermächtnisnehmers und einer Bewilligung des bzw. der Erben (§§ 13, 19 GBO). Nicht notwendig ist es, dass der Erbe zuvor im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird (§ 40 GBO). Es bedarf lediglich eines Erbnachweises. Die Eigentümerstellung des Erblassers muss sich dagegen aus dem Grundbuch ergeben.

Hat der Erblasser dem Vermächtnisnehmer in einem notariellen Testament Vollmacht erteilt und ist diese von den Erben nicht widerrufen worden, dann kann der Vermächtnisnehmer die notwendigen Erklärungen selbst abgeben.[231] Gleiches gilt, wenn der Vermächtnisnehmer zum Testamentsvollstrecker benannt wurde mit der Aufgabe, sich das Vermächtnis selbst zu erfüllen.

 

Rz. 106

Muster 6.2: Vermächtniserfüllungsvertrag bezüglich des Grundstücksvermächtnisses

 

Muster 6.2: Vermächtniserfüllungsvertrag bezüglich des Grundstücksvermächtnisses

Notarielle Urkundenformalien

Heute, den _________________________, erschienen vor mir, dem amtierenden Notar _________________________ in _________________________

1. Frau _________________________, geb. _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________ in _________________________

und

2. Herr _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________ in _________________________ dem Notar ausgewiesen durch Personalausweis _________________________

Die Anwesenden erklären folgenden

Vermächtniserfüllungsvertrag

mit der Bitte um notarielle Beurkundung:

1. Vorbemerkung

Am _________________________ (Datum) verstarb der Ehemann und Vater der Beteiligten zu 1 und zu 2. Der Erblasser hat ein handschriftliches Testament hinterlassen, in dem er seine Ehefrau, die Beteiligte zu 1, zur alleinigen Vollerbin bestimmt hat. Das Testament ist vor dem Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ am _________________________ (Datum) unter dem Aktenzeichen _________________________ eröffnet worden. Gemäß dem Erbschein des Amtsgerichts – Nachlassgericht – _________________________ vom _________________________ (Datum) ist die Beteiligte zu 1 zur Alleinerbin berufen worden. Eröffnungsprotokoll und Abschrift des Testamentes liegen vor.

In dem handschriftlichen Testament vom _________________________ (Datum) hat der Erblasser weiterhin ein Vermächtnis zugunsten seines Sohnes, dem Beteiligten zu 2, angeordnet. Der Beteiligte zu 2 erhält vermächtnisweise das Grundstück in _________________________.

Der Beteiligte zu 2 hat das Vermächtnis angenommen. Ein Streit über die Vermächtnisanordnung ist nicht anhängig. Die Parteien sind sich über den Inhalt und die Auslegung der Verfügung von Todes wegen vom _________________________ einig. Die Beteiligte zu 1 erkennt hiermit noch einmal ausdrücklich die Wirksamkeit der Verfügung von Todes wegen einschließlich der Vermächtnisanordnung gegenüber dem

Erschienenen zu 2 an. Der Erschienene zu 2 erklärt hiermit ausdrücklich, dass ihm ein Zusatzpflichtteil gemäß der Vorschrift des § 2307 BGB über den Wert des hier zu erfüllenden Vermächtnisses hinaus, nicht zusteht.

2. Auflassung und Grundbuchantrag

Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________ Band _________________________ ist in Abt. 1 Nr. 1 der Erblasser, Herr _________________________ als Alleineigentümer des Grundstückes _________________________ Gemarkung _________________________ Flurstück-Nr. _________________________ mit einer Größe von _________________________ eingetragen.

Der Grundbesitz ist in Abt. 2 und Abt. 3 lastenfrei.

Die Beteiligten erklären hiermit die

Auflassung

des oben bezeichneten Grundstückes wie folgt:

Wir sind uns darüber einig, dass das Eigentum an dem unter Ziff. 2 bezeichneten Grundstücks mit allen darauf stehenden Aufbauten und wesentlichen Bestandteilen auf den Beteiligten zu 2 übergehen soll. Insoweit bewilligt die Beteiligte zu 1 und der Beteiligte zu 2 beantragt die Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch.

3. Vormerkung

Eine Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch zur vorläufigen Sicherung des Eigentumsübergangs ist seitens des Beteiligten zu 2 nicht gewünscht. Beteiligter zu 2 ist vom Notar über die Risiken und Gefahren einer fehlenden Sicherheit aufgeklärt worden.

4. Gewährleistung und Besitzübergang

Die Übertragung des Grundbesitzes erfolgt unter Anschluss jeglicher Gewährleistung für Größe, Güte und Beschaffenheit des Grundstücks.

Der Besitzübergang auf den Beteiligten zu 2, einschließlich Lasten und Nutzungen erfolgt zum Todestag des Erblassers am _________________________.

5. Sonstiges

Es erfolgt nun Hinweis des Notars auf Vorlage einer grunderwerbssteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie die Regelung der Kostenfrage[232] der Eigentumsübertragung.

Diese Niederschrift wurde vom Notar den Beteiligten vorgelesen, von diesen genehmigt...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge