Rz. 35

Nach einer Parteizugehörigkeit darf bei der Einstellung grds. nicht gefragt werden, ebenso nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO nicht nach politischen Ansichten. Eine Ausnahme soll für die Frage einer Parteimitgliedschaft bei der Einstellung in parteipolitische Institutionen gelten (vgl. Schaub, ArbRHB, § 26 Rn 38).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge