Rz. 23

Die Transferagentur ist eine Beratungs- und Vermittlungsstelle, die entweder in dem Personal abgebenden Unternehmen oder bei einer vom Unternehmen beauftragten Beratungsfirma eingerichtet wird (siehe § 3 Rdn 499 ff.). Die Agentur übernimmt die Betreuung der von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten. Da sie bereits in der Kündigungsfrist aktiv ist, verbessert sie die Vermittlungschancen der Betroffenen nachhaltig und verhindert Arbeitslosigkeit.

 

Rz. 24

Aufgaben einer Transferagentur sind:

individuelle Beratung und Planung des weiteren Berufswegs,
Bewerbungs- und Motivationstraining,
Akquisition und Vermittlung von offenen Stellen,
Organisation kurzfristiger Qualifizierungen,
Organisation von Betriebspraktika.
 

Rz. 25

Voraussetzungen für einen erfolgreichen Einsatz einer Transferagentur sind:

frühzeitige Planung und Einrichtung durch das Unternehmen,
Freistellung der betroffenen Beschäftigten für die Aktivitäten der Transferagentur,
Sicherstellung der Organisation und Finanzierung durch das Unternehmen.

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