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Anwälte sind verpflichtet, Ihren Mandanten den kostengünstigsten Weg zur Vertretung ihrer Interessen zu weisen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zur Haftung führen, insbesondere aber zum Verlust des Vergütungsanspruches für die geleistete Tätigkeit. Bei wachsendem Umfang der Hinweispflichten des Anwalts sollten die bisher gedanklich vernachlässigten Leistungen der Rechtsschutzversicherungen für familien- und erbrechtliche Streitlösung durch Mediation stärker in den Fokus des Anwaltes rücken.

Sinnvoll kann eine Mediation sowohl zur Vorbereitung einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung sein, für Umgangsprobleme oder bei Erbauseinandersetzungen.

Eine aktuelle Liste der Leistungen der Rechtsschutzversicherungen finden Sie unter https://www.mediation.de/mediation-und-rechtsschutz.

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