Rz. 108

Hierbei handelt es sich um in der Sachversicherung typische Ausschlusstatbestände. Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 77 ff.) verwiesen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge