Rz. 66

Effiziente Vertretung in einer Führerscheinangelegenheit erfordert die Information über den möglichen Punktestand der Eintragungen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Einem Betroffenen ist es persönlich möglich, die Auskunft einzuholen. Dies erfordert jedoch ein Anschreiben an die vorgenannte Behörde mit beglaubigter Unterschrift zur Identitätsfeststellung. Mitunter bieten dies für teures Geld im Internet Rechtsanwaltskollegen als Service an: die Übernahme der Abfrage beim KBA. Es dürfte aber auch erzieherisch sinnvoll sein, dem Mandanten zu überlassen, die Auskunft abzufragen, der sie dann übermittelt: Der Vorteil hierbei ist, dass der Mandant sogleich die Richtigkeit der Eintragungen seinerseits überprüfen kann. Zudem ist die Abfrage über das Internet denkbar einfach geworden.

 

Rz. 67

Im Anschreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt sind folgende Angaben und Anlagen erforderlich, sollte man diese Aufgabe für den Mandanten übernehmen wollen:

Name
evtl. Geburtsname
Vorname (alle Vornamen)
Geburtsdatum
Geburtsort
Wohnort
ggf. Anlage Vollmacht.
 

Rz. 68

Muster 6.2: Anschreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt

 

Muster 6.2: Anschreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt

Auszug aus dem Fahreignungsregister für: _________________________

geboren am: _________________________ in: _________________________

wohnhaft in: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den oben bezeichneten Mandanten bitten wir um Erteilung eines Auszuges aus dem Fahreignungsregister über evtl. vorliegende Eintragungen.

Für etwa anfallende Kosten sagen wir uns persönlich stark.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift Rechtsanwalt)

Anlage: Vollmacht

Der Mandant ist über das Ergebnis der Auskunft zu informieren und um Prüfung der jeweiligen Eintragungen zu bitten.

 

Rz. 69

Muster 6.3: Information an den Mandanten

 

Muster 6.3: Information an den Mandanten

Betr.: Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes

Sehr geehrter Herr _________________________/sehr geehrte Frau _________________________,

auftragsgemäß wurde bei dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg Auskunft eingeholt.

Kopie der Auskunft ist beigefügt.

Bitte prüfen Sie anhand Ihrer Unterlagen genau, ob die Eintragungen soweit zutreffend sind. Fehlerhafte Eintragungen sollten noch vor einer Entscheidung ggf. gerichtlich verfolgt und korrigiert werden. Dies betrifft insbesondere die Art und das Datum der jeweiligen Tat und ob die Punkte Ihrer Auffassung nach richtig in das Fahreignungsregister überführt worden sind.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, rufen Sie mich bitte an.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift Rechtsanwalt)

Zu beachten ist die Regelung zur "Überliegefrist". Bei der Auskunft aus dem VZR war bisher formuliert: "… Nach Ablauf der Tilgungsfrist zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr …" werden die Eintragungen im VZR entfernt. Dem Betroffenen dürfte in der Regel der Begriff der "Überliegefrist" nicht geläufig sein. Es ist also mitzuteilen, dass die Tilgung erfolgt ab Tilgungsreife zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass während der Überliegefrist Eintragungen nicht verwertet werden dürfen.[46]

[46] Der frühere Verfasser hat auf die bisher vom Kraftfahrtbundesamt verwendete irreführende Mitteilung verwiesen. Mit Schreiben vom 27.5.2009 teilte das Kraftfahrtbundesamt mit, dass eine Änderung des bisher verwandten Formschreibens erfolgen wird, Schreiben KBA vom 27.5.2009, Aktenzeichen 231–201.

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