Rz. 18
Sofern mit der Schaffung weiterer Einheiten zu rechnen ist, muss die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung die Auswirkungen auf das Stimmrecht regeln, insbesondere bei einer Abstimmung nach Miteigentumsanteilen (näher vgl. unten § 7 Rdn 10).
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