Rz. 32

Der VN zeichnete im Jahr 1994 Anteile an einem geschlossenen Immobilien-Fonds. Gesellschaftszweck war die Vermietung von Geschäftsräumen. Entgegen den Angaben im Prospekt wurden für das Gebäude sieben statt 12 Geschosse genehmigt. Dies hatte Auswirkungen auf die Rentabilität des Fonds, weil die vermietbare Fläche entsprechend geringer ausfiel. Des Weiteren waren die anfallenden Vertriebskosten nicht vollständig ausgewiesen. Der VN nimmt deshalb u.a. den geschäftsführenden Gesellschafter der Fonds-GbR auf Schadensersatz in Höhe 49.341,00 EUR in Anspruch und bittet den RSV um bedingungsgemäßen Deckungsschutz. Der RSV verweigert die Erteilung einer Deckungszusage unter Hinweis auf § 4 Abs. 1k) ARB 75.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge