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Die Mandantin aus dem Irak ist vor drei Jahren als Flüchtling anerkannt worden; sie ist zwischenzeitlich zweimal in den Irak gereist, um ihre kranke Mutter zu besuchen, woraufhin das BAMF nun den Flüchtlingsstatus widerrufen will.
Dem Mandanten aus Afghanistan ist vor drei Jahren während der Minderjährigkeit ein Abschiebungsverbot zuerkannt worden, welches nun nach Eintritt der Volljährigkeit unter Hinweis auf die Möglichkeit und auf die Zumutbarkeit der Rückkehr widerrufen worden ist.

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