Rz. 45

Wenn beide Ehegatten berufstätig waren, d.h. der Getötete und auch der Hinterbliebene, ändert sich die Berechnung bei den Fixkosten. In diesen Fällen sind nicht vom Nettoeinkommen des Getöteten 100 % der Fixkosten abzuziehen, sondern es ist zunächst der prozentuale Fixkostenanteil des Ehemanns und der Ehefrau auszurechnen. Diese Rechnung erfolgt sehr einfach: Beide Nettoeinkommen werden ins Verhältnis gesetzt. Dies geschieht entsprechend des nachfolgend abgedruckten Berechnungsmusters 1.

 

Beispiel

Der Ehemann verdient 3.000 EUR netto, die Ehefrau 1.800 EUR netto. Beide Einkommen werden addiert = 4.800 EUR. Von diesen 4.800 EUR Gesamteinkommen sind 1 % = 48 EUR (= x). Nun muss das Einkommen der Ehefrau von 1.800 EUR durch 48 dividiert werden und man erhält die prozentuale Verhältniszahl. Dies sind dann ausgerechnet 37,5 %, denn 1.800 EUR dividiert durch 48 = 37,5. Der Anteil des Ehemanns wird analog dazu ebenfalls ausgerechnet. Das Einkommen des Ehemanns von 3.000 EUR wird durch 48 dividiert und man erhält 62,5, d.h. 62,5 %. Das Verhältnis der beiden Einkommen von 3.000 EUR netto des Ehemanns und 1.800 EUR netto der Ehefrau entspricht also einem Verhältnis von 62,5 % zu 37,5 %.

Die Prozentzahlen müssen jetzt auf die fixen Kosten angewendet werden. Wenn also die Fixkosten 2.000 EUR betragen, was vorher anhand der exakten Fixkostenliste errechnet wurde, muss bei einem Doppelverdiener und der Berechnung des Unterhaltsschadens daher die errechnete Prozentzahl auf die Fixkosten umgerechnet werden. Konkret bedeutet dies, z.B. bei 2.000 EUR Fixkosten würde man, wenn man den Unterhaltsschaden der Witwe ausrechnet, vom Nettoeinkommen also 62,5 % der Fixkosten absetzen. 62,5 % von 2.000 EUR sind 1.250 EUR. Im Unterschied zur Alleinverdienerehe sind bei der Doppelverdienerehe nicht 100 % der Fixkosten vom Nettoeinkommen abzuziehen, sondern der errechnete prozentuale Fixkostenanteil des Ehemanns und der prozentuale Fixkostenanteil der Ehefrau. Aus diesem Grund enthält der Fragebogen, mit dem die Berechnung eines Unterhaltsschadens immer beginnt, die Rubrik prozentualer Fixkostenanteil Ehemann und prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau. Hat man diesen Wert ausgerechnet, kann man ihn in den Beispielsfällen und in den Blankovordrucken anwenden. In dem vorliegenden Beispielsfall ist der prozentuale Fixkostenanteil Ehemann = 1.250 EUR (62,5 % von 2.000 EUR Fixkosten) und der prozentuale Fixkostenanteil Ehefrau = 750 EUR (37,5 % von 2.000 EUR Fixkosten).

 

Rz. 46

Muster 3: Berechnungsmuster 1

 

Berechnungsmuster 1

Prozentualer Fixkostenanteil Ehemann/Ehefrau (Doppelverdienerehe)

(Verhältnis beider Einkommen zu den Fixkosten)

Formel:

 
1.) Nettoeinkommen Ehemann + Nettoeinkommen Ehefrau = X
  100
 
2.) Nettoeinkommen Ehemann = y %
  X
 
  Nettoeinkommen Ehefrau = z %
  X
 
3.) y % von den Fixkosten = prozentualer Fixkostenanteil Ehemann
  z % von den Fixkosten = prozentualer Fixkostenanteil Ehefrau

Beispiel:

 
Nettoeinkommen Ehemann = 3.000,00 EUR
Nettoeinkommen Ehefrau = 1.800,00 EUR
Fixkosten = 2.000,00 EUR
 
1.) 3.000,00 EUR + 1.800,00 EUR = 4.800,00 EUR = 48 (= X)
  100 100
 
2.) 3.000,00 EUR = 62,5 %
  48
 
  1.800,00 EUR = 37,5 %
  48
 
3.) 62,5 % von 2.000,00 EUR = prozentualer Fixkostenanteil des Ehemanns
    = 1.250,00 EUR
  37,5 % von 2.000,00 EUR = prozentualer Fixkostenanteil der Ehefrau
    = 750,00 EUR

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