Rz. 32
Durch Vertrag können die Parteien eines Vertrages ein Schuldverhältnis beenden. Man spricht dann vom Aufhebungsvertrag.
Beispiel:
A arbeitet bei B. Als sie eine besser bezahlte Stelle bei C findet, bittet sie B um einen Aufhebungsvertrag, um nicht an Kündigungsfristen gebunden zu sein. B willigt ein. Durch den Aufhebungsvertrag ist das Arbeitsverhältnis erloschen.
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