Rz. 40

Für Fahrzeuge einer bestimmten Bauart oder einer Fahrerlaubnis-Klasse wird eine Ausnahme grundsätzlich dann nicht gewährt, wenn der Täter bei seiner Tat ein Fahrzeug benutzt hatte, für das er nun eine Ausnahme beantragt. Demnach bekommt z.B. selbst ein Berufskraftfahrer keine Ausnahmebewilligung für Lastkraftwagen, wenn er die Tat mit einem solchen Fahrzeug begangen hat (OLG Hamm zfs 2002, 199).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge