Rz. 91

Prinzipiell ist auch eine umgekehrte Reihenfolge zwischen Sachpfändung und Vermögensauskunft möglich. Die Kombination ist von taktischen, nicht rechtlichen Fragen bestimmt.
Nach § 754a ZPO kann die Antragstellung unter Berücksichtigung der dort genannten Voraussetzungen elektronisch erfolgen. Hiervon sollte aus Kostengründen, aber auch wegen des Zeitvorteils Gebrauch gemacht werden.
Zum Antragsumfang: Neben den abgebildeten Modulen des Musters sind die weiteren Module um die Stammdaten des Schuldners zu ergänzen und dann mitzusenden.

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