Rz. 91
▪ | Prinzipiell ist auch eine umgekehrte Reihenfolge zwischen Sachpfändung und Vermögensauskunft möglich. Die Kombination ist von taktischen, nicht rechtlichen Fragen bestimmt. |
▪ | Nach § 754a ZPO kann die Antragstellung unter Berücksichtigung der dort genannten Voraussetzungen elektronisch erfolgen. Hiervon sollte aus Kostengründen, aber auch wegen des Zeitvorteils Gebrauch gemacht werden. |
▪ | Zum Antragsumfang: Neben den abgebildeten Modulen des Musters sind die weiteren Module um die Stammdaten des Schuldners zu ergänzen und dann mitzusenden. |
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