Rz. 163

Muster 58.32: Antrag nach § 888 ZPO

 

Muster 58.32: Antrag nach § 888 ZPO

An das

Amtsgericht/Landgericht

in _____

In der Zwangsvollstreckungssache

des _____

– Gläubiger und Antragssteller –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____

gegen

den _____

– Schuldner und Antragsgegner –

Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____

Aktenzeichen: _____

überreiche ich im Namen und in Vollmacht des Gläubigers die vollstreckbare Ausfertigung des _____ vom _____, Az: _____, nebst Zustellbescheinigung.

Im Namen und in Vollmacht des Gläubigers beantrage ich,

 
  gegen den Schuldner zur Erzwingung der im vollstreckbaren _____ (genaue Bezeichnung des Vollstreckungstitels) niedergelegten Verpflichtung, _____ (genaue Bezeichnung der Verpflichtung), ein Zwangsgeld bis zu 25.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Zwangshaft von bis zu sechs Monaten oder Zwangshaft festzusetzen.

Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:

Der Gläubiger betreibt wegen einer unvertretbaren Handlung gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus dem _____ vom _____, Az: _____.

Der Schuldner wurde mit Schreiben vom _____ unter Fristsetzung zum _____ aufgefordert, seiner Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel nachzukommen.

 
  Beweis: Schreiben vom _____, in beglaubigter Abschrift als Anlage.

Der Schuldner hat die Aufforderung unbeachtet gelassen und ist seiner Verpflichtung bis heute nicht nachgekommen.

Der Schuldner hat auch die Androhung der Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger unbeachtet gelassen, so dass die Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu 25.000 EUR, ersatzweise Zwangshaft, angezeigt ist.

Eine gerichtliche Androhung der Zwangsmittel ist nach § 888 Abs. 2 ZPO weder geboten noch zulässig, so dass unmittelbar das von dem erkennenden Gericht für angemessen erachtete Zwangsmittel festgesetzt werden kann.

Es wird gebeten, antragsgemäß zu entscheiden und dem Unterzeichner die mit der Vollstreckungsklausel nach § 724 ZPO versehene vollstreckbare Ausfertigung des Zwangsgeldbeschlusses sowie die Zustellbescheinigung zu übersenden. Gleichzeitig wird um Rückgabe der in der Anlage ebenfalls beigefügten Vollstreckungsunterlagen gebeten.

Rechtsanwalt

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