Rz. 102

Nachdem seitens des Gläubigers Herrn Mack die Sachpfändung und das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft durchgeführt worden sind, liegt nunmehr das Vermögensverzeichnis des Schuldners Klamm vor. Aus diesem Vermögensverzeichnis ergibt sich, dass Herr Klamm verschiedene Forderungen gegen dritte Personen hat, u.a. in einem Arbeitsverhältnis steht und auch über ein Konto verfügt. Weiterhin ist Herr Klamm Eigentümer eines Grundstückes. Herr Mack möchte nunmehr auf diese Forderungen des Herrn Klamm zugreifen.

Abwandlung: Schon vor der Erwirkung des Titels hat Herr Mack seinem Bevollmächtigten mitgeteilt, dass Herr Klamm bei der A-GmbH tätig ist und sein Konto bei der B-Bank geführt wird. Nachdem Herr Klamm auf eine Zahlungsaufforderung nach Titelzustellung nicht reagiert hat, soll hier zugegriffen werden.

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