Rz. 248

Muster 57.64: Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Klageerhebung im selbstständigen Beweisverfahren gem. § 494a ZPO

 

Muster 57.64: Antrag auf Bestimmung einer Frist zur Klageerhebung im selbstständigen Beweisverfahren gem. § 494a ZPO

An das Landgericht _____

In dem selbstständigen Beweisverfahren

_____ gegen _____

beantragen wir für die Antragsgegnerin,

1) gegenüber dem Antragsteller anzuordnen, dass dieser binnen vier Wochen Klage zu erheben hat;
2) bei fruchtlosem Verstreichen dieser Frist auszusprechen, dass der Antragsteller die der Antragsgegnerin entstandenen Kosten zu tragen hat.

Begründung:

Da das Sachverständigengutachten des gerichtlich bestimmten Gutachters _____ bereits seit dem _____ vorliegt und der Antragsteller keine Einwendungen gegen das Gutachten erhoben und keine ergänzenden Fragen oder sonstigen Anträge zum Gutachten gestellt hat, ist das selbstständige Beweisverfahren beendet. Die Voraussetzungen einer Anordnung nach § 494a Abs. 1 ZPO liegen somit vor. Eine Frist von vier Wochen erscheint angemessen.

Für den Fall, dass der Antragsteller keine Klage erhebt, wird beantragt, dem Antragsteller ohne mündliche Verhandlung die Kosten aufzuerlegen.

(Rechtsanwalt)

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