Rz. 125

Muster 57.28: Materielle Klageerwiderung

 

Muster 57.28: Materielle Klageerwiderung

An das Landgericht _____

In dem Rechtsstreit

_____ gegen _____

vertreten wir den Beklagten.

In der mündlichen Verhandlung werden wir beantragen,

1) die Klage abzuweisen;
2) die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger aufzuerlegen;
3) das Urteil, soweit es einen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist – notfalls gegen Sicherheitsleistung – für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Begründung:

Der Beklagte beruft sich darauf, dass er nicht passivlegitimiert ist. Hilfsweise wendet er ein, dass die gekaufte Schreibtischkombination mangelhaft ist.

1)

Es ist unrichtig, dass am _____ zwischen den Parteien ein Kaufvertrag über eine Schreibtischkombination zum Kaufpreis von 6.500 EUR zustande gekommen ist. Namens des Verbandes der Deutschen Bienenzüchter e.V. erwarb der Beklagte für die Geschäftsstelle des Vereins, die sich in seinem privaten Wohnhaus befindet, die in der Klageschrift erwähnte Schreibtischkombination.

Dem Kläger war bekannt, dass der Beklagte diese Schreibtischkombination als Vertreter des Vereins erwarb. Entsprechend war im Bestellformular ausgefüllt: "VDB – Herr _____". Das Bestellformular wurde vom Beklagten mit dem Zusatz "i.A." unterzeichnet.

Beweis: Vorlage des Bestellscheins in Kopie als Anlage B

Somit steht bereits fest, dass der Beklagte nicht passivlegitimiert ist. Die weiteren Ausführungen erfolgen lediglich aus Gründen anwaltlicher Vorsicht.

2)

Die gelieferte Schreibtischkombination ist mängelbehaftet. Bei Anlieferung der Schreibtischkombination musste der Beklagte feststellen, dass die gelieferten Möbelstücke total zerkratzt waren und zahlreiche Einkerbungen im Furnier aufwiesen. Dies reklamierte der Beklagte unmittelbar gegenüber dem ausliefernden Fahrer Z.

Beweis: Zeugnis des Z

Mit Schreiben vom _____ forderte der Beklagte namens und im Auftrag des Vereins die Lieferung einer mangelfreien Sache. Bis zur Lieferung einer mangelfreien Sache ist der Kaufpreis nicht fällig.

3) Der geltend gemachte Zinsanspruch wird nach Grund und Höhe mit Nichtwissen bestritten.

Die Klage ist daher in vollem Umfang abzuweisen.

Der Entscheidung der Sache durch den Einzelrichter stehen keine Gründe entgegen.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

(Rechtsanwalt)

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