Rz. 85

Muster 56.19: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel

 

Muster 56.19: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel

An das Amtsgericht

_____

Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG

_____ der WEG _____-Straße in _____, vertreten durch den WEG-Verwalter _____

– Klägerin –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____

gegen

die Wohnungseigentümerin _____, _____

– Beklagte –

wegen Wohngeld

Streitwert: _____ EUR (vorläufig)

Namens und in Vollmacht der Klägerin wird beantragt,

1. die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin zu Händen der WEG-Verwaltung _____ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem _____ auf einen Teilbetrag von _____ EUR und seit dem _____ auf einen restlichen Teilbetrag von _____ EUR zu zahlen.
2. Für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens und nicht rechtzeitiger Verteidigungsanzeige wird bereits jetzt der Antrag gemäß § 331 Abs. 3 S. 2 ZPO gestellt.

Begründung:

Die Parteien bilden die im Rubrum genannte Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung vom _____, deren Protokoll überreicht wird als

Anlage K 1,

beschlossen die Eigentümer die Vorschüsse zur Kostentragung auf der Basis des Wirtschaftsplans _____. Auf TOP _____ des Protokolls wird verwiesen. Der Beschluss ist bestandskräftig. Der die Wohnung der Beklagten betreffende Einzelwirtschaftsplan wird überreicht als

Anlage K 2.

Das monatlich zu zahlende Wohngeld beläuft sich auf _____ EUR. Die Beklagte schuldet das Hausgeld für die Monate _____. Gutzubringen ist die monatliche Wohngeldreduzierung von _____ EUR gemäß Einzelwirtschaftsplan sowie das "Guthaben" der Beklagten aus der Jahresabrechnung _____ von _____ EUR.

Es ergibt sich somit folgender derzeitiger Rückstand:

 
Hausgeld _____ _____ EUR
Hausgeld _____ _____ EUR
Hausgeld _____ _____ EUR
abzüglich Nachberechnung Wirtschaftsplan _____ EUR
abzüglich Abrechnung _____ _____ EUR
Restbetrag _____ EUR

Die Klägerin behält sich die Erhöhung des Klagantrags vor. Die Ermächtigung der Verwaltung zur Einschaltung eines Rechtsanwalts mit dem Wohngeldinkasso ergibt sich aus _____ des Verwaltervertrages, der überreicht wird als

Anlage K 3.

Die Verwaltung wurde in der oben genannten Eigentümerversammlung erneut als Verwalterin bestätigt. Auf TOP _____ des Protokolls darf verwiesen werden. Die geltend gemachten Zinsen schuldet die Beklagte aus dem Rechtsgrund des Verzugs.

(Rechtsanwalt)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge