Rz. 56

Ziel der Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) ist die Aufhebung eines Verwaltungsaktes i.S.d. § 35 VwVfG. Die Anfechtungsklage ist begründet, soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO).

 

Rz. 57

 

Beispiele

Nachdem das Fahrzeug des Kraftfahrers K im Wege der Ersatzvornahme abgeschleppt wurde und nachdem ihm die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt wurden, wehrt sich K gegen den Kostenbescheid;[83]
Klage des Anwohners gegen das Aufstellen eines Haltverbotsschildes vor seinem Anwesen; allgemein: Klage gegen ein ein Gebot oder Verbot beinhaltendes Verkehrszeichen;[84]
Klage gegen eine Fahrtenbuchanordnung nach § 31a StVZO;[85]
Klage gegen die Entziehung der FE;
Klage gegen eine Verfügung, die für ein Liegerad die Benutzung eines Radweges vorsieht.[86]
Die in einem Luftreinhalte- und Aktionsplan beschlossene Maßnahme der Einrichtung einer Umweltzone kann Gegenstand einer Anfechtungsklage betroffener Verkehrsteilnehmer sein. Der Luftreinhalte- und Aktionsplan unterliegt in dem Klageverfahren einer Inzidentkontrolle.[87]
[83] Vgl. z.B. VG Saarland zfs 1993, 215; 2000, 275, mit weiteren Hinweisen S. 276.
[84] BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 – BVerwG 3 C 15.03.
[85] Vgl. z.B. OVG Saarland zfs 1998, 38; VGH BW zfs 2000, 178; OVG RP zfs 2000, 131.
[86] VGH BW zfs 2003, 378.
[87] Ls. 1 zu NdsOVG Urt. v. 12.5.2011 – 12 LC 139/09 und 12 LC 143/09, zfs 2011, 654 – Ls.; zur Umweltzone siehe § 42 Rdn . 1 ff. Dazu auch BVerwG, Beschl. v. 11.7.2012 – 3 B 78/11, Ls.: "Bei der gerichtlichen Überprüfung von Verkehrsbeschränkungen und -verboten, die die Straßenverkehrsbehörde gem. § 40 Abs. 1 BImSchG zur Umsetzung eines Luftreinhalteplans (§ 47 Abs. 1 BImSchG) angeordnet hat, ist inzident die Rechtmäßigkeit dieses Plans zu überprüfen, soweit sie durch das Klagevorbringen in Frage gestellt wird. Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob die dem Luftreinhalteplan zugrunde liegenden Prognosen zur Schadstoffentwicklung und zur Wirkung der festgelegten Maßnahmen den rechtlichen Anforderungen genügen, ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Plan. Ob und inwieweit im Anfechtungsprozess gegen die Verkehrszeichen 270.1 und 270.2 nachträgliche tatsächliche Entwicklungen und Erkenntnisse zu berücksichtigen sind, wenn sie die dem Luftreinhalteplan zugrunde liegende Prognose in Frage stellen, bleibt offen."

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge