Rz. 86
Eine Rechtsmittelbelehrung, die neben dem gesetzlich normierten zulässigen Rechtsmittel auf ein weiteres, in der Rechtsordnung nicht geregeltes und behördlich erfundenes, Rechtsmittel der "erneuten kostenneutralen" Nachprüfung des Verwaltungsakts hinweist, ist unrichtig i.S.d. § 58 Abs. 2 VwGO.[123]
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