Rz. 116

Eine Überprüfung der richtigen Anwendung dieser Rechtsgrundlage geschieht wie folgt:

Überprüfung des Tatbestandes: Richtige Subsumtion, vom richtigen Sachverhalt ausgegangen? Sonderproblem: unbestimmter Rechtsbegriff.

Überprüfung der Rechtsfolge:

unbestimmter Rechtsbegriff;
Ermessen, vgl. § 40 VwVfG, § 114 VwGO (Entschließungs- und Auswahlermessen);[140] im Vorverfahren grundsätzlich volle Überprüfung (§ 68 Abs. 1 S. 1 VwGO), also – von Ausnahmen abgesehen – Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit. Ermessensfehler als Rechtsfehler: Ermessensfehlgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensnichtgebrauch.[141] Beachte auch den Fall der Ermessensreduzierung auf Null! Soweit der Verwaltung Ermessen zusteht, muss sie davon auch Gebrauch machen und ihre Abwägungsgesichtspunkte erkennen lassen (§ 39 Abs. 1 S. 3 VwVfG).

Weitere Rechtmäßigkeitserfordernisse:

Richtiger Adressat (vgl. Verhaltens-, Zustands- bzw. Nichtstörer; vgl. dazu die jeweiligen Polizei- bzw Polizei-/Ordnungsgesetze, z.B. §§ 4 ff. Musterentwurf PolG; §§ 4 bis 6 SPolG; §§ 4 ff. PolG BW; §§ 4 ff. POG RP)[142]

Richtiges Mittel/richtige Maßnahme:[143]

  • Bestimmtheit (§ 37 Abs. 1 VwVfG)
  • tatsächliche und rechtliche Möglichkeit der Befolgung
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit, Verbot des zeitlichen Übermaßes; vgl. § 2 Musterentwurf PolG; § 2 SPolG).
[140] Dazu Haus/Wohlfarth, Rn 349 ff.
[141] Zum Nachschieben von Ermessenserwägungen bei Ermessensausfall vgl. VG München NVwZ 1998, 1325.
[142] Dazu Haus/Wohlfarth, Rn 373 ff.
[143] Dazu Haus/Wohlfarth, Rn 324 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge