Rz. 44
Ein Vorverfahren findet auch nach § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 VwGO statt, wenn es ausdrücklich vorgeschrieben ist (z.B. § 55 PBefG; vgl. auch § 126 Abs. 2 und 3 BRRG/§ 54 Abs. 2 BeamtStG).[63]
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