Rz. 139
▪ | Wettbewerbshandlung betreffend den geschäftlichen Verkehr mit dem Letztverbraucher (sonst Zustimmung der Gegenseite erforderlich) |
▪ | Kein Anwaltszwang |
▪ | Keine Frist (aber Verjährung, insbesondere § 11 UWG beachten) |
▪ | Schilderung des Geschehens |
▪ | (Optional) Einigungsvorschlag |
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