Rz. 139

Wettbewerbshandlung betreffend den geschäftlichen Verkehr mit dem Letztverbraucher (sonst Zustimmung der Gegenseite erforderlich)
Kein Anwaltszwang
Keine Frist (aber Verjährung, insbesondere § 11 UWG beachten)
Schilderung des Geschehens
(Optional) Einigungsvorschlag

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