Rz. 102
▪ | Einstweilige Verfügung | ||||||||
▪ | Aufhebungsantrag
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▪ | Aufhebungsgrund
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▪ | (bei Vorliegen eines Titels) Aufforderung, auf die Rechte aus dem Titel zu verzichten | ||||||||
▪ | Kostenfolge: richtet sich regelmäßig nach Ausgang des Aufhebungsverfahrens; Kostenerstattung des Ausgangsverfahrens nur in Ausnahmefällen |
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